FREIE PLÄTZE: Auf Anfrage

Recht und Kosten

Kindertagespflege als familiennahe Betreuungsform /

Gesetzliche Grundlagen

Die professionelle Kindertagespflege bei Kindertagespflegepersonen ist, wie der Kindergarten auch, ein offizielles staatliches Angebot.

Es handelt sich um eine familienähnliche Betreuungsform, Kinder erleben hier eine selbstverständliche Tagesstruktur und erwerben Alltagskompetenzen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Kindertagespflege sind im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) und im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW (KiBiz) in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.

Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder sind gleichrangige Förderangebote und haben beide gleichermaßen die Aufgabe der Erziehung, Bildung und Betreuung.

Die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt). Die Betreuung der Kinder durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen richtet sich nach dem offiziellen Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes. Die Arbeit in der Kindertagespflege erfolgt in engem Kontakt mit dem Jugendamt, das als ständiger Ansprechpartner und zugleich Kontrollinstanz in Erscheinung tritt.

Die Besonderheit der Kindertagespflege bei Kindertagespflegepersonen liegt in der überschaubaren Gruppengröße.

Aus pädagogischer Sicht sind die Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren in einer Kleingruppe ideal. Somit können Kindertagespflegepersonen intensiv und individuell auf die Bedürfnisse ihrer Tageskinder eingehen und sie als konstante Bezugsperson spielerisch fördern.


Kosten

Ein Platz in der Kindertagespflege ist nicht teurer als ein Krippen- oder Kindergartenplatz. Die tatsächliche Höhe des Eigenbetrages der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils für die öffentlich geförderte Betreuung durch Kindertagespflegepersonen richtet sich nach dem Einkommen.

Einblick in die aktuelle Elternbeitragstabelle erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Remscheid.

Zusätzlich fällt ein Verpflegungsgeld an, das pauschal an die Kindertagespflegeperson zu zahlen ist. In meiner Kindertagespflegestelle beträgt es bei einer Betreuung von 5 Tagen die Woche pauschal 50,00 Euro pro Monat.


Ansprechpartner/in beim Jugendamt der Stadt Remscheid sind die pädagogischen Fachberaterinnen:

Annegret Rehrmann-Kiesow

Tel.: 02191/16-3307 Annegret.Rehrmann@remscheid.de


Susanne Thalmann

Tel.: 02191 / 16 – 3517


Susanne.Thalmann@remscheid.de